Die staatliche Förderungsmaßnahme go-digital unterstützt die Digitalisierungsvorhaben der förderungsberechtigten Unternehmen mit bis zu 16.500 Euro. Fördergegenstand ist die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Speziell für das Förderprogramm autorisierte Beratungsunternehmen bieten sowohl die komplette Antragstellung als auch umfassende Beratungsleistungen aus einer Hand. Interessierte Unternehmen sollten sich jedoch beeilen: Das Förderprogramm läuft planmäßig zum 31. Dezember 2021 aus und über ein eventuelles Nachfolgeprogramm ist noch nicht entschieden worden.

Digitalisierungsschub durch Corona

Es gilt inzwischen als unumstritten, dass die Corona-Pandemie unmittelbare Auswirkungen auf den Digitalisierungsgrad von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland haben wird. Ob es in der Fläche wirklich zu dem oft zitierten Digitalisierungsschub kommen wird oder es am Ende doch nur beim berühmten „Wachrüttler“ bleibt, gilt freilich abzuwarten. Vermutlich lässt sich diese Frage auch nur vollständig betriebsindividuell beantworten.

Im Fokus von go-digital steht die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

Fakt ist, dass knapp ein Jahr nach Beginn der Krise jedes dritte KMU seine Bemühungen in Sachen digitale Transformation vergrößert hat. Das ist auch bitter nötig, denn speziell diese Betriebsgrößen haben nicht nur im internationalen Vergleich einen großen Nachholbedarf, sondern hinken ebenso im direkten Vergleich zu den in Deutschland ansässigen Großunternehmen sichtbar hinterher.

Direkter Zusammenhang zwischen Pandemie-Betroffenheit und Digitalisierungsaktivitäten.

Wie in anderen Bereichen der Transformation scheint sich auch bei der Digitalisierung der direkte Zusammenhang zwischen Leidensdruck und Bereitschaft zur Veränderung zu bewahrheiten. So lässt sich beispielsweise im KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2020 eindrucksvoll nachlesen, dass insbesondere jene Unternehmen, die am härtesten und längsten von der Corona-Pandemie betroffen sind, ihre Digitalisierungsmaßnahmen am stärksten ausgeweitet haben. Lernen durch Schmerz – vielleicht muss das ja so sein!?

Digitalisierungsaktivitäten hängen nach wie vor stark von der Unternehmensgröße ab.

Kraftakt digitale Transformation

Ungeachtet der Bereitschaft zur Veränderung ist und bleibt die digitale Transformation eine enorme Kraftanstrengung. Das liegt speziell bei kleinen und mittlere Unternehmen häufig daran, dass im vorhandenen Team weder das Know-how noch die Personalressourcen im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen und nahezu alle Dienstleistungen und Tools aufwändig extern beschafft werden müssen. Hierzu fehlt es wiederum bei vielen KMU an den finanziellen Mitteln.

go-digital

Der Bund hat dankenswerterweise erkannt, dass viele Unternehmen die digitale Transformation aus eigener Kraft nicht hinbekommen werden – und daher verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Besonders attraktiv ist in unseren Augen das Förderprogramm go-digital, in dem KMU und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 16.500 € rechnen können.

Es gibt zahlreiche Argumente, die für go-digital sprechen:

  • Die Förderquote beträgt maximal 50 %. Die andere Hälfte muss das Unternehmen selbst aufbringen. Mit diesem 50:50-Förderprinzip haben wir auch in anderen Projekten schon sehr gute Erfahrungen gemacht.
  • Die Umsetzung des Projekts erfordert ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) autorisiertes Beratungsunternehmen. Das aufwändige Autorisierungsverfahren sorgt für einheitliche Standards und Anforderungen aufseiten der Beratungsunternehmen.
  • Die Antragstellung erfolgt durch das Beratungsunternehmen. Viele Unternehmen scheuen den bürokratischen Aufwand für die Beantragung von Fördergeldern und lassen sich deshalb so manche Unterstützungsmöglichkeit entgehen. Mit dem „Alles-aus-einer-Hand-Prinzip“ werden hier weitere Anreize geschaffen und Hürden abgebaut.
  • Das autorisierte Beratungsunternehmen muss dem begünstigten Unternehmen verschiedene Lösungsansätze und/oder Tools präsentieren. Das Unternehmen hat hier die Gewissheit, möglichst neutral und unabhängig von irgendwelchen Provisionszahlungen, Wartungsverträgen etc. beraten zu werden.
go-digital richtet sich an kleine und mittelständische Betriebe sowie Handwerksbetriebe.

go-digital ist in drei verschiedene Module aufgeteilt:

  • Modul 1: IT-Sicherheit
  • Modul 2: Digitale Markterschließung
  • Modul 3: Digitalisierte Geschäftsprozesse

Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Jedes Modul erfordert eine eigenständige Autorisierung. drehmoment wurde beispielsweise für Modul 3 (Digitalisierte Geschäftsprozesse) autorisiert und erhält dafür ein entsprechendes Beraterkennzeichen (62404-ZW-2127). Im Rahmen von Modul 3 werden folgende Leistungen gefördert:

  • Einführung von E-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens. Dies umfasst auch die möglichst sichere Abwicklung dieser Prozesse im Unternehmen selbst oder zwischen Unternehmen und Kund*innen bzw. Geschäftspartner*innen.
  • Das Ziel ist es, Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig zu digitalisieren sowie sichere elektronische und mobile Prozesse zu etablieren

Aufgrund der Autorisierung sind wir offiziell dazu berechtigt, förderberechtigte Unternehmen bei der Umsetzung ihres Projektvorhabens zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich zu beraten und begleiten. Außerdem können wir das Unternehmen von allen Formalitäten entlasten – vom Antrag auf Fördermittel bis hin zum Nachweis der Verwendung.

Buntes Förderspektrum

Zu unserem Digitalisierungsportfolio zählen folgende Leistungen:

  • Papierloses Personalbüro: Implementierung einer digitalen Personalakte, papierlose Reisekostenabrechnungen, digitale Zeitwirtschaft etc. Tipps und Hintergründe zum papierlosen Büro hier in unserem Blogbeitrag.
  • Digitale Zusammenarbeit: Business-Messenger-Systeme, digitales Projektmanagement, Wissensmanagement, Videokonferenzen etc. Zahlreiche Artikel zum Digital Workplace hier in unserem Blog.
  • Digitales Lernen: Virtual-Classroom- und Self-Learning-Konzepte, Blended Learning, Aufbau von unternehmenseigenen Lernplattformen etc. Anwendungsbeispiele und Hintergrundinformationen zum digitalen Lernen hier in unserem Blog.
  • B2C Videoberatung: Videochat als Beratungs- und Verkaufsinstrument, Beratung zum Anfassen etc. Konkrete Praxisbeispiele und Wissenswertes zur Videokommunikation hier in unserem Blog.
  • Wissensdokumentation: Wissen sichern, unkomplizierter Multi-Channel-Zugang zu Wissen, ständige Aktualisierung etc. Das Tool Guru als gelungenes Praxisbeispiel hier in unserem Blogbeitrag.

Das Förderprogramm go-digital (Antragstellung durch das Beratungsunternehmen) ist übrigens mit dem Programm Digital Jetzt (Antragstellung durch das Unternehmen) kombinierbar. Ein Unternehmen kann beispielsweise über go-digital eine geförderte Beratung erhalten. Die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeiter*innen kann wiederum über Digital Jetzt bezuschusst werden.

Geld vom Staat als Chance

Ganz unabhängig von unserer eigenen Dienstleistung möchte ich nochmals die Attraktivität von staatlichen Förderprogrammen betonen. Die Möglichkeit – wie hier im Falle von go-digital – bis zu 50 % Förderung vom Staat zu erhalten, sollte man sich nicht entgehen lassen. Zumal hier das eigene Unternehmen auch noch von der lästigen Antragstellung entbunden wird – was will man mehr?

Autor: Armin Müller
Geschäftsführer drehmoment
www.drehmoment-gmbh.de